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Datenschutz & Cookies and Tracking& AGB & Impressum

Datenschutz und Cookies

 

1. Grundsatz und Verantwortlicher

 

Wir, die Fahrschule Sicher Fahren, nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: Fahrschule Sicher Fahren, Inh. Andreas Reimann, Königstr. 33, 53332 Bornheim.

 

2. Technische Verarbeitung und Hosting 

 

Der Besuch unserer Website ist technisch mit der Verarbeitung von Server-Logfiles verbunden. Dies ist zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität des Angebots erforderlich.

  • Verarbeitete Daten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Browsertyp und Betriebssystem, die zuvor besuchte Website (Referrer URL).

  • Rechtsgrundlage: Unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an der fehlerfreien Darstellung und der Sicherheit unserer Website.

  • Hosting: Unsere Website wird über Wix.com Ltd. (500 Terry Francois Boulevard, San Francisco, CA 94158, USA) gehostet. Wix tritt dabei als unser Auftragsverarbeiter auf.

  • Verschlüsselung: Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte nutzt unsere Seite eine SSL-/TLS-Verschlüsselung.

 

3. Cookies und Einwilligung 

 

Wir verwenden nicht-notwendige Cookies und Tracking-Technologien (z.B. für Analyse, Werbung, externe Tools), um die Nutzung unserer Webseite zu optimieren und Ihnen personalisierte Inhalte anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer aktiven, freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG.

  • Ihre Rechte: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in den Cookie-Einstellungen (über den Link im Footer) widerrufen. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, werden keine nicht-notwendigen Daten verarbeitet.

 

4. Einsatz spezifischer Dienste und Tools

 

Zur Bereitstellung und Analyse unserer Webseite nutzen wir folgende externe Dienste. Die Datenverarbeitung durch diese Dienste erfolgt nur, wenn Sie über das Cookie-Banner Ihre Einwilligung erteilt haben (mit Ausnahme der statischen Links):

  • a) Wix Analytics:

    • Wir nutzen die integrierten Analyse-Funktionen von Wix, um monatliche Statistiken über die Nutzung unserer Webseite zu erhalten. Drittlandtransfer: Da Wix Server in Drittländern unterhält, können Daten in Länder außerhalb der EU/EWR übertragen werden (siehe Abschnitt 5).

  • b) Google Maps (Statische Einbindung):

    • Wir verwenden eine statische Darstellung unseres Standorts (Bild mit Pin). Da diese statische Einbindung keine Skripte von Google lädt und keine personenbezogenen Daten an Google überträgt, ist diese Funktion nicht zustimmungspflichtig.

    • Hinweis zur Interaktion: Erst wenn Sie den Button zur interaktiven Karte anklicken, verlassen Sie unsere Website und es findet eine Datenverarbeitung durch Google statt.

  • c) Social Media und externe Verlinkungen:

    • Auf unserer Webseite sind statische Verlinkungen zu unseren Profilen auf externen Plattformen (Facebook, Instagram, Amazon) eingebunden. Es findet keine automatische Datenübertragung an die Betreiber dieser Dienste statt, solange Sie auf unserer Webseite surfen. Die Datenverarbeitung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Plattformbetreibers, sobald Sie den Link anklicken.

 

5. Verarbeitung über das Kontaktformular / Voranmeldung

 

Wenn Sie uns über das Kontaktformular oder E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen bereitgestellten Daten.

  • Rechtsgrundlagen:

    • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Für allgemeine Anfragen ohne Vertragsbezug.

    • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Wenn Ihre Anfrage auf den Abschluss eines Ausbildungsvertrages abzielt.

  • Speicherdauer: Vertragsrelevante Daten werden aufgrund handels- und steuerrechtlicher Pflichten (z.B. § 257 HGB, § 147 AO) für sechs bis zehn Jahre aufbewahrt.

 

6. Drittlandtransfer (z.B. USA)

 

Da unsere Webseite über Wix gehostet wird und wir Dienste wie Google nutzen, können Daten in Drittländer außerhalb der EU/EWR (z. B. die USA) übertragen werden.

  • Sicherheitsgarantien: Wir stellen sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Dies erfolgt durch den Einsatz der Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission und, falls erforderlich, durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.

 

7. Ihre Rechte als betroffene Person

 

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten. Sie können sich jederzeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) beschweren.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1 | Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
â–  Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

â–  Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechts-
verordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden
Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
â–  Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 24 Monaten seit
Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für
die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach §32 FahrlG
bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat
die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.
â–  Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen
oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule
Ziffer 6 anzuwenden.


2 | Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebe-
nen zu entsprechen.


3 | Grundbetrag und Leistungen
a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die
Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit
Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und diese selbst.
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den
hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetra-
ges der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist
unzulässig.
â–  Entgelt für Fahrstunden
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
â–  Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist
Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verstän-
digen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die
Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe
von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein
Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
â–  Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen:
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung
einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.

 

4 | Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt
für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell veraus-
lagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
â–  Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen.

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die An-
meldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.
â–  Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.


5 | Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt
werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler.

a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Aus-
bildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils dreimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
â–  Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.


6 | Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahr-
stunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahr-
schüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziff. 5), steht der Fahr-
schule folgendes Entgelt zu: a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn derAusbildung erfolgt; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten
erfolgt; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss
von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten
Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.


7 | Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zusorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen.
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon ab-
gewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereibart ist. Hat
der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so
ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
â–  Wartezeiten bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten; fällt deshalb
die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten prak-
tischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um
mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten; fällt sie deshalb aus, wird sie entsprechend Ziff.
3b Absatz 3 berechnet. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich
geringerer Höhe entstanden.


8 | Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder ande-
ren berauschenden Mitteln steht; b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeitbegründet sind.
â–  Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu ent-
richten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden.


9 | Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschau-
ungsmaterials verpflichtet.

 

10 | Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwider-
handlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.

11 | Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kennt-
nisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer
nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§6 FahrschAusbO).
â–  Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbind-
lich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur
Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.


12 | Erfüllungsort und Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.


13 | Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle beiderlei Geschlechter.

 

Impressum

Firmenname: Fahrschule Sicher Fahren Inh. Andreas Reimann

Rechtsform: Einzelunternehmen

Adresse: Königstr. 33, 53332 Bornheim

Handynummer: 0163 780 6861

Email: andreasreimann@fahrschule-sicherfahren.com

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

Kontakt

Königstr. 33

53332 Bornheim

​​

             0163 780 6861

Termine kannst du gerne telefonisch oder per WhatsApp mit mir vereinbaren.

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​​​​​​​​Öffnungszeiten Büro:

Dienstag: 15.30-17.00

Mittwoch: 15.30-17.00

​​

Theorieunterricht:

Dienstag und Mittwoch:

17.00-18.30 und 18.45-20.15

​

 

            andreasreimann289@gmx.de

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